Urlaubszeit: Duisburger Zoll gibt Reisehinweise vor den Ferien
Veröffentlicht: Freitag, 10.07.2026 15:14
Duisburg Urlauber sollten vor der Rückkehr aus dem Ausland die Zollregeln kennen. Worauf es bei Freimengen, Souvenirs und Nicht-EU-Reisen ankommt.
Der Zoll empfiehlt allen Urlaubsreisenden, sich bevor es in die Ferien geht mit den jeweiligen Bestimmungen zu beschäftigen. Für Souvenirs und kulinarische Mitbringsel gibt es teils strenge Vorgaben, deren Nicht-Einhaltung teure Strafen mit sich bringen kann.
Insbesondere das Nicht-EU-Ausland hat enge Vorgaben
Insbesondere bei Reisezielen, die weiter weg liegen gelten Einschränkungen zur Einfuhr von Waren. Für diese Waren gelten diese Grenzen:
Alkohol:
- 1 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-% oder vergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-% oder mehr
- 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Vol.-%
- Eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
- 4 Liter nicht schäumende Weine
- 16 Liter Bier
Tabakwaren:
- 200 Zigaretten
- 100 Zigarillos
- 50 Zigarren
- 250 Gramm Rauchtabak
Tabakähnliche Produkte (Liquids für E-Zigaretten etc.):
- Bis zu einem Warenwert von 300€
- Bei Flug- und Seereisen bis zu einem Warenwert von 430€
- Bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von 175€
Medikamente (auch für Tiere):
- Dürfen entsprechend des Bedarfs mitgenommen werden
- Manche Nahrungsergänzungsmittel können in Deutschland als Arznei gelten. Hier findet ihr mehr Infos
Kraftstoffe:
- Die Menge, die euer Fahrzeug im normalen Tank aufnimmt
- 10 zusätzliche Liter in einem tragbaren Kanister
Das gilt innerhalb der EU
Innerhalb der EU gibt es grundsätzlich keine Beschränkungen. Allerdings gelten Ausnahmen für Genussmittel wie Alkohol, Tabak und Kaffee, für die EU-weite Verbrauchssteuern gelten. Bei den Waren wird von Eigenbedarf ausgegangen, weshalb es in der Regel keine Probleme gibt. Sind sie allerdings zum Verschenken oder für andere gilt der Eigenbedarf nicht.
Entscheidend ist außerdem, ob Waren mitgeführt werden oder per Post verschickt werden. In letzterem Fall gelten die Regeln ebenfalls nicht.
App hilft bei Fragen
Der Zoll weist außerdem auf seine kostenlose eZOLL-App hin. Dort sind die Informationen zu Reisefreimengen zusammengetragen. Auch auf der Internetseite des Zolls gibt es weitere Hinweise.