Duisburg plant Beherbergungssteuer

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Duisburg plant Beherbergungssteuer

Stimmt der Rat zu, sollen bald drei Euro pro Gast und Übernachtung fällig werden. Was das für z.B. Duisburger Hoteliers bedeutet.

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Die Stadt Duisburg will zum 1. Januar 2027 eine Beherbergungssteuer einzuführen. Dann sollen drei Euro pro Gast und Übernachtung fällig werden. Ein entsprechender Satzungsentwurf wird dem Rat der Stadt Duisburg zur Beratung und Beschlussfassung in seiner kommenden Sitzung am 2. Juli vorgelegt.

Beherbergungssteuer bereits in anderen Städten

Nach angaben der Stadt gibt es bereits in vielen anderen Städten und Gemeinden eine solche Steuer. Die Steuer soll für alle Beherbergungsbetrieben gelten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Aufenthalt aus privaten, touristischen oder beruflichen Gründen stattfindet.

Das kommt auf Hoteliers und andere Anbieter zu

Erfasst werden sollen unter anderem Übernachtungen in Hotels, Hostels, Gasthöfen, Pensionen, Privatzimmern und Privatwohnungen, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Motels, Campingplätzen, Schiffen und vergleichbaren Einrichtungen. Zahlen muss die Steuer der jeweilige Beherbergungsgast. Die Beherbergungsbetriebe müssen die Steuer jedoch berechnen, einbehalten und an die Stadt abführen.

Melde-und Erklärungspflicht

Auf Duisburger Beherbergungsbetriebe kommt auch eine Melde- und Erklärungspflicht zu. Betreiberinnen und Betreiber, die am 1. November 2026 in Duisburg tätig sind, müssen ihren Betrieb bis spätestens 30. November 2026 beim Amt Rechnungswesen und Steuern anmelden. Auch Betreiberwechsel, Betriebsschließungen und andere relevante Änderungen müssen der Stadt gemeldet werden. Die Betriebe müssen künftig jeweils bis zum 10. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres eine Steueranmeldung einreichen. Die Höhe der abzuführenden Beherbergungssteuer müssen die Betriebe selbst berechnen. Die Stadt Duisburg wird die notwendigen Formulare und digitalen Möglichkeiten rechtzeitig vor dem Start bereitstellen.

Stadt will Finanzierungslücken stopfen

Stimmt der Rat der Stadt dem Satzungsentwurf zu, tritt die Beherbergungssteuer zum 1. Januar 2027 in Kraft. Die Stadt Duisburg erwartet dadurch zusätzliche Einnahmen, die zur Finanzierung kommunaler Aufgaben beitragen sollen.