Verbot gefährlicher Gegenstände zu Silvester

Radio Duisburg

Verbot gefährlicher Gegenstände zu Silvester

Die Bundespolizei NRW verschärft zum Jahreswechsel die Sicherheitsmaßnahmen an 16 großen Bahnhöfen - auch hier bei uns in Duisburg.

Verbot gefährlicher Gegenstände zu Silvester
© Socrates Tassos / FUNKE Foto Services

Die Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen untersagt das Mitführen gefährlicher Gegenstände an wichtigen Bahnhöfen über den Jahreswechsel. Die Maßnahme gilt vom 31. Dezember 2025 bis zum 1. Januar 2026 und soll die Sicherheit der Reisenden gewährleisten.

Diese Bahnhöfe sind betroffen

Insgesamt 16 Hauptbahnhöfe in NRW fallen unter die neue Allgemeinverfügung. Dazu zählen die Bahnhöfe in Dortmund, Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Hagen, Münster, Bielefeld, Hamm, Düsseldorf, Duisburg, Mönchengladbach, Wuppertal, Oberhausen, Köln und Bonn. Das Verbot gilt im gesamten Gebäudekomplex der jeweiligen Bahnhöfe einschließlich aller Gleisanlagen.

Was ist verboten?

Unter das Mitführverbot fallen Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen wie Messer, Beile und Pistolen. Auch Luftdruck- und CO2-Waffen dürfen nicht mitgeführt werden. Generell sind alle Gegenstände untersagt, die geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.

Verstärkte Kontrollen und mögliche Strafen

Die Bundespolizei wird in den betroffenen Bahnhöfen verstärkt kontrollieren. Reisende müssen damit rechnen, dass Gepäckstücke und Taschen häufiger überprüft werden. Bei Verstößen drohen Platzverweise, Bahnhofsverbote oder der Ausschluss von der Beförderung. Zusätzlich können Zwangsgelder verhängt werden. Verstöße gegen das Waffengesetz können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Bundespolizei begründet die Maßnahme mit der präventiven Gefahrenabwehr und dem Schutz der öffentlichen Sicherheit in den stark frequentierten Verkehrsräumen während der Silvesternacht.