Urteil nach Brandstiftung in Marxloh

Radio Duisburg

Urteil nach Brandstiftung in Marxloh

Wegen Brandstiftung ist ein 21-Jähriger zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

© JacobST - Fotolia

Ein 21-jähriger Duisburger muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Duisburg verurteilte ihn heute wegen sechsfacher Brandstiftung. Der Mann hatte im Mai dieses Jahres im Duisburger Norden mehrere Fahrzeuge angezündet.

Geständnis im Prozess

Bereits zu Beginn der dreitägigen Verhandlung gestand der Angeklagte die Taten. Innerhalb weniger Wochen hatte er in Marxloh zwei Baustellenfahrzeuge und insgesamt sechs geparkte Autos in Brand gesetzt. Zu seinen Beweggründen schwieg der 21-Jährige jedoch.

Strafmildernd: Erstes Mal vor Gericht

Die Strafkammer berücksichtigte mehrere Faktoren zugunsten des Brandstifters. Neben seinem umfassenden Geständnis spielte eine Rolle, dass er nicht erheblich vorbestraft war. Für den jungen Mann ist es die erste Haftstrafe.

Gerade dem Jugendstrafrecht entwachsen

Bei der Strafzumessung fiel außerdem ins Gewicht, dass der Verurteilte erst vier Wochen vor den Brandstiftungen 21 Jahre alt geworden war. Er war somit gerade erst dem Jugendstrafrecht entwachsen. Das Urteil ist rechtskräftig.